Mainz vor DFB-Bundesgericht
Der Fußballklub FSV Mainz 05 musste am DFB-Bundesgericht eine weitere Niederlage hinnehmen. Der Versuch, das Erstrundenspiel im DFB-Pokal gegen Dynamo Dresden, das am 18. August stattfinden soll, zu verlegen, scheiterte. Diese Entscheidung bestätigte der Verein am Dienstag. Das Spiel wird wie geplant um 18:00 Uhr in Dresden angepfiffen.
Konsequenzen für Mainz 05
Aufgrund der Teilnahme an den Playoffs zur Conference League steht Mainz 05 ein straffes Programm bevor. Innerhalb von 14 Tagen müssen fünf Spiele bestritten werden. Das Bundesgericht des DFB erklärte, dass bei der ursprünglichen Spielansetzung kein Ermessensfehler vorliege. Eine Verlegung der Partie wurde als sportlich sinnvoll erachtet, war jedoch nicht durchführbar, da Dynamo Dresden nicht zustimmte.
Enttäuschung bei Mainz 05
Christian Heidel, der Vorstand für Sport und Kommunikation von Mainz 05, äußerte seine große Enttäuschung über das Urteil des DFB-Bundesgerichts. Er kritisierte die Entscheidung als wettbewerbsverzerrend, da Mainz 05 der einzige Verein sei, der Deutschland in der Conference League vertrete. Die Fachgruppe Spielbetrieb stehe in der Kritik, da sie versäumt habe, im Voraus eine adäquate Lösung für die Spielauslosung zu finden.
Kritik an der Fachgruppe
Heidel bemängelte, dass die Fachgruppe Spielbetrieb nicht den Eindruck vermittelte, an einer konstruktiven Lösung im Sinne des Sports interessiert zu sein. Auch das vorherige Ansuchen um eine Spielverlegung bei Dynamo Dresden war erfolglos geblieben. Der Verein habe nie das Gefühl gehabt, dass eine ernsthafte Verhandlungsbereitschaft seitens der Gremien gegeben war.
Keine Einigung möglich
Mit der Verwaltungsbeschwerde versuchte Mainz 05 in letzter Instanz, den eng gestaffelten Spielplan aufzubrechen. Doch sowohl der Antrag auf Verlegung bei Dynamo Dresden als auch die nachfolgende Beschwerde blieben erfolglos. Diese Entscheidungen lassen Mainz 05 kaum Spielraum, um auf die hohe Belastung angemessen zu reagieren.